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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG)

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG) vom (BGBl. I S. 1667) sollen weitere Anreize für die kapitalgedeckte zusätzliche Altersvorsorge geschaffen werden. Hierzu wurde zur Verbesserung des Verbraucherschutzes ein verpflichtendes normiertes Produktinformationsblatt für die Anbieter von Basis- (Rürup-Rente) und Riester-Rente eingeführt. Anhand des Produktinformationsblattes müssen die Anbieter über die wesentlichen Merkmale der von ihnen angebotenen Altersvorsorgeprodukte informieren. Darüber hinaus soll der Wechsel zu einem anderen Anbieter durch Deckelung der Wechselkosten auf maximal 150 Euro zukünftig erleichtert werden. Weiterhin hat der Anbieter den Anleger spätestens drei Monate vor Beginn der Auszahlungsphase über die Auszahlungsbeträge zu informieren. Auch bei der Eigenheimrente sollen z. B. neue Regelungen bei den Entnahmebeträgen zu mehr Flexibilität führen.

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