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IWB Nr. 9 vom Seite 305

Update bezüglich elektronischer Dienstleistungen und zum Mini-One-Stop-Shop

Kathrin Feil und Robert Weigl

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 313Die Neuregelungen zur Ortsbestimmung bei Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie bei elektronischen Dienstleistungen („TRFE-Leistungen“), zur Branchenlösung sowie zur kleinen einzigen Anlaufstelle („Mini-One-Stop-Shop“ – MOSS) sind seit dem in Kraft. Allerdings bestehen nach wie vor einige Zweifelsfragen bei der Umsetzung.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Die Neuregelungen im Überblick

[i]Ortsbestimmung bei TRFE-Leistungen nach dem Verbrauchs- bzw. Empfängerortprinzip Zentraler Aspekt der Neuregelungen ist die Anpassung der Ortsbestimmung, sofern TRFE-Leistungen insb. an im Gemeinschaftsgebiet ansässige nichtsteuerpflichtige Privatpersonen erbracht werden. Für diese Leistungen gilt nun das Verbrauchs- bzw. Empfängerortprinzip. Im Zusammenhang mit der Neuregelung wurden außerdem Regelungen zur sog. Branchenlösung des TKG in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen.

[i]Erweiterter Anwendungsbereich der kleinen einzigen AnlaufstelleDa es durch die Neuregelungen zu umsatzsteuerlichen Registrierungspflichten der betroffenen Unternehmen in diversen EU-Mitgliedstaaten kommen kann, wurde der Anwendungsbereich des MOSS ausgeweitet. Unternehmen können so ihre umsatzsteuerlichen Pflichten vereinfachend mittels des MOSS erfüllen.

II. Offene Zweifelsfra...

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