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EuGH 05.03.2015 C-502/13, IWB 9/2015 S. 310

EuGH | Kein ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von E-Books

Für die Lieferung elektronischer Bücher darf, anders als bei Büchern aus Papier, der ermäßigte Umsatzsteuersatz nicht angewendet werden.

Hinweis:

Für die Lieferung von Büchern gilt in den meisten EU-Mitgliedstaaten ein ermäßigter Umsatzsteuersatz – in Frankreich seit dem 5,5 %, in Luxemburg sogar nur 3 %. Beide Staaten wenden diesen Steuersatz bislang auch auf die Lieferung von E-Books an, die entgeltlich meist aus dem Internet heruntergeladen und dann mit einem Lesegerät oder auch auf Computern oder Smartphones gelesen werden. Die Kommission erhob deshalb Vertragsverletzungsklagen gegen diese Staaten. Sie beantragte die Feststellung, dass Frankreich und Luxemburg dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (RL 2006/112/EG über das gemeins...

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