Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie
Ausgewählte Aspekte
Zwecks Umsetzung der am verkündeten EU-Richtlinie 2013/50/EU in nationales Recht hat das BMF am den Referentenentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (TranspRL-ÄndRL) veröffentlicht. Vorgesehen sind vor allem Anpassungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und des hierauf basierenden Verordnungsrechts. Besondere Relevanz zeitigen die vorgesehene Neuerung des bislang die Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung regelnden § 37x WpHG sowie die Änderung des auf die Überwachung von Unternehmensabschlüssen ausgerichteten § 37n WpHG i. V. mit § 342b HGB, auf die im Folgenden eingegangen wird.
Zülch, Zwischenberichterstattung (IFRS), infoCenter NWB CAAAC-32095
Mit der Einführung des Herkunftsstaatsprinzips gleicht sich Deutschland an die herrschende Praxis in Europa an. Durch die Anpassungen sollen Doppelprüfungen und Aufsichtslücken innerhalb der Europäischen Union vermieden werden.
Das neue Informationsinstrument des (Konzern-)Zahlungsberichts soll der Korruptionsbekämpfung durch Transparenz dienen.
Die Erweiterung der Anlassprüfung auf das Vorjahr dürfte keine relevanten Auswirkungen auf die Unternehmensberichterstattung haben.