Einkommensteuer: Zeitpunkt der Veräußerung
eines Kommanditanteils - wirtschaftliches Eigentum
Leitsatz
1. Der für die Übertragung
des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kommanditanteil erforderliche
Übergang der wesentlichen Rechte erfordert, dass der Kommanditist
seine Stellung als Mitunternehmer aufgibt und der Erwerber der Kommanditanteile
in diese Stellung eintritt.
2. Mitunternehmer i. S. des
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist der zivilrechtliche Gesellschafter
einer Personengesellschaft, wenn er aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen
(oder einer wirtschaftlich vergleichbaren) Stellung Mitunternehmerrisiko
trägt und Mitunternehmerinitiative ausüben kann; beide Merkmale
müssen kumulativ vorliegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2015 S. 693 Nr. 18 EFG 2015 S. 976 Nr. 12 EStB 2015 S. 423 Nr. 11 StBW 2015 S. 448 Nr. 12 OAAAE-88514
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 02.02.2015 - 6 K 277/12
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