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IWB Nr. 8 vom Seite 296

Der zollrechtliche Status „AEO“

Rück- und Ausblick auf ein kontrovers diskutiertes Thema

Isabel Ludwig

Den zollrechtlichen Status des Authorized Economic Operator (kurz AEO) gibt es mittlerweile seit über sieben Jahren. Er wurde zur Absicherung der internationalen Lieferkette eingeführt und stellt wohl eines der bekanntesten Themen aus dem Bereich des Zollrechts dar. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Voraussetzungen, beleuchtet die theoretischen und tatsächlichen Vorteile und befasst sich mit den Änderungen für Unternehmen durch den Unions-Zollkodex.

I. Einleitung

[i]Grundlage des AEO-Programms sind die Rahmenbedingungen der WZO Die Einführung des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO) zum beruht auf den von der Weltzollorganisation geschaffenen Rahmenbedingungen, dem Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade (SAFE). Diese Rahmenbedingungen sind ein freiwilliger Sicherheitsstandard für Zoll und Handel, der die internationale Lieferkette sicherer gestalten und den Handel vereinfachen soll.

Abb. 1 Die vier Grundelemente des SAFE-Frameworks S. 297

[i]AEO-Status als Ausweis besonderer Vertrauenswürdigkeit und ZuverlässigkeitDas Grundelement „Business Partnerships“ wurde auf europäischer Ebene durch Einführung des AEO-Programms umgesetzt. Dieses stellt ein wesentliches Element des EU-Sicherheitskonzepts dar. Unternehmen, die den Status als...

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