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FG Münster Urteil v. - 5 K 79/14 U EFG 2015 S. 774 Nr. 9

Gesetze: UStG § 4 Nr 8a, UStG § 3

Umsatzsteuer

Frage der Abgrenzung zwischen entgeltlicher Zurverfügungstellung eines Leasinggegenstandes oder steuerfreier Kreditgewährung; Verschaffung der tatsächlichen Verfügungsmacht an einem Leasinggegenstand

Leitsatz

1. Da mit dem Verkauf von Leasinggegenständen - hier elektronische Informationssystem - durch die Firma X an die Stpfl nicht auch die tatsächliche Verfügungsmacht hieran verschafft wurde, konnte die Stpfl der X das Nutzungsrecht, welches ihr selbst gar nicht übertragen worden war, auch nicht entgeltlich zur Verfügung stellen.

2. Die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums seitens der X an die Stpfl hatte nach den Feststellungen des Gerichts nur Sicherungs- und Finanzierungsfunktion, da dem wesentlichen Inhalt des Gesamtkonzepts zufolge diese Vereinbarungen für der Finanzierung des Informationssystems gedient hatten. Es handelt sich insgesamt um eine einheitliche sonstige Leistung der Stpfl in Form der steuerfreien Kreditgewährung gem. § 4 Nr. 8a UStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 774 Nr. 9
UStB 2015 S. 189 Nr. 7
LAAAE-87877

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FG Münster, Urteil v. 11.12.2014 - 5 K 79/14 U

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