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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 754/13 EFG 2015 S. 825 Nr. 10

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 1, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3, ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 1922

Abfindungszahlung an einen Erbprätendenten und Kosten für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung sind Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz

Abfindungszahlungen an einen Erbprätendenten, die der spätere Erbe aufwendet, um das Erbe zu erlangen, sowie die Kosten für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung sind als Nachlasssverbindlichkeiten abzugsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 825 Nr. 10
ErbBstg 2015 S. 147 Nr. 7
ErbStB 2015 S. 164 Nr. 6
UVR 2015 S. 297 Nr. 10
XAAAE-87873

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.02.2015 - 11 K 754/13

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