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FG München Urteil v. - 7 K 50/12

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Reisekosten des Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA

Leitsatz

1. Eine vGA i. S. d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG kann u. a. darin liegen, dass eine Kapitalgesellschaft im Interesse ihres Gesellschafters Aufwendungen tätigt, die in ihrer Bilanz den Unterschiedsbetrag gem. § 4 Abs. 1 EStG mindern.

2. Übernimmt eine Kapitalgesellschaft Aufwendungen für eine Reise des Gesellschafter-Geschäftsführers, die in nicht nur untergeordnetem Umfang dessen private Interessen berührt, so ist dieses Verhalten regelmäßig durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.

3. Ob die Reise in diesem Sinne privat veranlasst oder mitveranlasst ist, muss nach denjenigen Kriterien beurteilt werden, die zum Betriebsausgabenabzug von Einzelunternehmern und Personengesellschaften entwickelt worden sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 8 Nr. 9
DStRE 2016 S. 347 Nr. 6
GmbH-StB 2015 S. 201 Nr. 7
Ubg 2016 S. 232 Nr. 4
UAAAE-87848

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FG München, Urteil v. 17.02.2014 - 7 K 50/12

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