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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 15 K 2543/13 Kg

Gesetze: EStG § 1 Abs. 3, EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b

Kindergeldanspruch eines polnischen Saisonarbeiters

Leitsatz

  1. Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht eines polnischen Saisonarbeiters mit Familienwohnsitz in Polen nach § 1 Abs. 3 EStG kann nur für die Monatszeiträume eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 b EStG begründen, in denen der Steuerpflichtige die für die fiktive Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG erforderlichen inländischen Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielt.

  2. Ob diese im 1. Rechtsgang mit dem BFH/NV 2013, 1554, bestätigte Auslegung des § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG eine unzulässige Diskriminierung darstellt, wenn die gesamten Einkünfte (fast) ausschließlich im Tätigkeitsstaat erzielt worden sind, bedarf keiner Entscheidung, da der Kläger im Streitjahr 1/3 seiner Einkünfte im Ausland erwirtschaftet hat.

Fundstelle(n):
JAAAE-87399

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 08.12.2014 - 15 K 2543/13 Kg

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