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LSG Sachsen Beschluss v. - 8 AS 78/15 B PKH

Gesetze: ZPO § 120 Abs. 4; ZPO § 120a; ZPO § 124; SGG § 172 Abs. 1; SGG § 172 Abs. 3 Nr. 2; SGG § 73a Abs. 5; SGG § 73a Abs. 8

Leitsatz

Leitsatz:

1. In Prozesskostenhilfeverfahren schließt § 73a Abs. 8 SGG die Beschwerde gegen Beschlüsse der Sozialgerichte über Erinnerungen gegen Entscheidungen der Urkundsbeamten nach § 73a Abs. 4 und 5 SGG aus.

2. Eine teleologische Reduktion des Beschwerdesausschlusses nach § 73a Abs. 8 SGG ist nicht im Hinblick auf § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG vorzunehmen.

3. Der Beschwerdeausschluss nach § 73a Abs. 8 SGG greift auch in Verfahren, in denen der Prozesskostenhilfeantrag vor dem gestellt worden ist (entgegen - juris).

Fundstelle(n):
FAAAE-87195

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LSG Sachsen, Beschluss v. 04.02.2015 - 8 AS 78/15 B PKH

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