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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 20-21 | Dienstwagen: Selbst getragene Betriebskosten sind generell Werbungskosten

Entgegen der Auffassung des BFH sind nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf die von einem Arbeitnehmer selbst getragenen Betriebskosten (z.B. Tanken auf eigene Rechnung) für einen vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen nicht nur bei der Bewertung der privaten Nutzung nach der Fahrtenbuch-Methode, sondern auch bei der 1 %-Methode als Werbungskosten abziehbar. Das gilt im Ergebnis sowohl bei den Kosten für betriebliche, als auch für private Fahrten.

Track 20 | WK-Abzug unabhängig von Bewertungsmethode

Eine enorme praktische Bedeutung für Arbeitnehmer – und damit auch für Arbeitgeber – hat das erste schwebende Verfahren, das wir Ihnen nun vorstellen. Es geht um Dienstwagen, die von einem Arbeitnehmer auch privat genutzt werden dürfen. Konkret darum: Welche lohnsteuerlichen Konsequenzen hat es, wenn ein Arbeitnehmer einzelne – von einem Dritten erbrachte – Leistungen für seinen Dienstwagen selbst trägt? Typisches Beispiel: Auf einer Urlaubsreise mit dem Dienstwagen zahlt ein Arbeitnehmer – entsprechend der Vereinbarung mit seinem Chef – die Spritkosten aus der eigenen Tasche. Für eine solche Regelung gibt es ja durchaus ...

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