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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 07-08 | Entfernungspauschale: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei Gewinneinkünften

Regelmäßige Fahrten eines Betriebsinhabers zwischen seinem häuslichen Büro und dem Sitz seines einzigen Auftraggebers stellen Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte dar. Es ist nur die Entfernungspauschale anzuerkennen. Anders sieht es hingegen aus bei Fahrten zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt. Diese sind mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig.

Track 07 | Fahrten zum einzigen Auftraggeber

Regelmäßige Fahrten eines Betriebsinhabers zwischen seinem häuslichen Büro und dem Sitz seines einzigen Auftraggebers stellen Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte dar. Das hat jüngst der X. Senat des Bundesfinanzhofs entschieden. Unter dem Vorsitz von Silvia Schuster haben die Richter an der bisherigen Rechtsprechung der für die Gewinneinkünfte zuständigen BFH-Senate zum Begriff der „Betriebsstätte” festgehalten. Sie haben sich damit von der – für Arbeitnehmer geltenden – Rechtsprechung des VI. Senats abgegrenzt.

Das Urteil ist zur alten Rechtslage bis 2013 ergangen – vor Inkrafttreten der Reisekosten-Reform ab 2014. Bei einem im Wege...

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