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NWB Nr. 14 vom Seite 984

Anspruch auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung für das Trennungsjahr

Darstellung der familienrechtlichen und steuerrechtlichen Grundlagen

Timo Hagemeier und Christian Joost

[i]Grundlagen „Besteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern” NWB QAAAE-43281 Für das Trennungsjahr steht Eheleuten gegeneinander ein Anspruch auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung aus § 1353 Abs. 1 BGB zu. Der Anspruch ist vor dem Familiengericht geltend zu machen. Den Anspruchsteller trifft hierbei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sich seine Einkommensteuerlast bei der begehrten Zusammenveranlagung gegenüber der getrennten Veranlagung verringert. Grundsätzlich schuldet der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehegatte die Erteilung der Zustimmung nur Zug um Zug gegen Freistellung von (grds. steuerlichen) Nachteilen, welche ihm durch die Zusammenveranlagung entstehen. Ein Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht insofern jedoch nicht. Wird die Zustimmung zur Zusammenveranlagung nicht erteilt, obwohl ein Anspruch auf Zustimmung besteht, macht sich derjenige Ehegatte, welche die Zustimmung verweigert, schadensersatzpflichtig.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Anspruch auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung

[i]Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nach EStGGemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG können Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig i. S. des § 1 Abs. 1 oder 2 oder des § 1a EStG sind, die nicht dauernd getrennt leben und bei denen ...

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