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FG Baden-Württemberg 21.10.2014 6 K 2550/12, IWB 6/2015 S. 195

FG Baden-Württemberg | Sportrechtliche „Erlösbeteiligungen“ als Forderung i. S. von § 7 Abs. 6a AStG

Die Klägerin ist Gesellschafterin einer in der Schweiz ansässigen und niedrig besteuerten AG. Diese beschränkte sich darauf, bestehende Forderungen („Erlösbeteiligungen“) gegen Sportvereine (sog. Abschreibungsdarlehen bei Fußball-Bundesligavereinen) einzuziehen, die sie von einem Sportrechteverwerter erworben hatte. Aus der Sicht des FG Baden-Württemberg stellt dies die Verwaltung einer Forderung i. S. des § 7 Abs. 6a AStG dar.

Hinweis:

[i]Ohne Erwerb von Sportrechten betrieb die Gesellschaft in der Schweiz nur Verwaltung von Forderungen – diese unterliegen der HinzurechnungsbesteuerungDie Tatsache, dass damit dem Veräußerer aus einem finanziellen Liquiditätsengpass heraus geholfen wurde, war für das Gericht unerheblich. Wegen der bestellten Sicherheiten für die Forderungen war der Kauf der Forderungen nicht risikobehaftet. Aufgrund der Gesamtkonstruktion war davon auszugehen, dass das von der Schweizer Gesellschaft eingesetz...

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