Arbeitshilfe März 2017

Vorsteuerabzug bei Verwechselung mit einem weiteren unter derselben Adresse ansässigen Unternehmer?

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Lies sich aus den Rechnungen der Name und die Anschrift des Unternehmens der Klägerin (deutsche Betriebsstätte der in Polen ansässigen Firma) eindeutig und leicht nachprüfen und eine Verwechslung mit der unter derselben Adresse ansässigen deutschen GmbH ausschließen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB OAAAE-86839