Arbeitshilfe Oktober 2020

Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung zum Piloten sind nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei fehlendem Ausbildungsdienstverhältnis abzugsfähig?

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Begründet ein Schulungsvertrag über die Schulung zum Flugzeugführer ein (Ausbildungs-) Dienstverhältnis i.S. des § 1 LStDV, so dass die Aufwendungen für die Pilotenausbildung als vorweggenommene Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 i.V.m. § 12 Nr. 5 EStG abzugsfähig sind? (Verfassungswidrigkeit der §§ 9 Abs. 6 und 12 Nr. 5 EStG?)

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB SAAAE-86774