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Einnahmen aus Kapitalvermögen in Schneeballsystemen
Bestätigung und Fortentwicklung der Rechtsprechung
[i] BFH, Urteil vom 11. 2. 2014 - VIII R 25/12, BStBl 2014 II S. 461; vom 2. 4. 2014 - VIII R 38/13, BStBl 2014 II S. 698, und vom 27. 8. 2014 - VIII R 41/13 NWB YAAAE-81782 Die Sachverhaltsgestaltungen von Schneeballsystemen sind sehr unterschiedlich. So gibt es Anlagesysteme, die von Beginn an nur auf Betrug ausgerichtet sind und solche, die nachträglich entstehen, weil ein Verlust der Anlagesumme verschleiert werden soll und das System durch neues Anlagekapital zumindest eine Zeitlang noch die Auszahlung angeforderter Beträge leisten kann. Der Zusammenbruch des Systems erfolgt, wenn Auszahlungswünsche der Anleger nicht mehr erfüllt werden können. Im Kern geht es bei der Besteuerung immer wieder um die Frage, ob Anleger, die im Rahmen einer ihnen vorgetäuschten Kapitalanlage Gutschriften über (nicht erwirtschaftete) Erträge erhalten, sich diese Scheinerträge teilweise oder gar nicht auszahlen lassen und auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem Anbieter der Kapitalanlage der Anlagesumme zuschlagen, die gesamten Bucherträge versteuern müssen. Nach dem Zusammenbruch des Schneeballsystems erhalten sie in der Regel weder das ursprüngliche Anlagekapital noch die stehengelassenen Erträge ausgezahlt und müssen aus der Vermögenssubstanz Steuern entrichten. Der BFH hat im Jahr 2014 in m...BStBl 2014 II S. 461BStBl 2014 II S. 698