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FG Köln Urteil v. - 7 K 4141/09 EFG 2015 S. 794 Nr. 10

Gesetze: BewG § 9, EStG § 6

Genossenschaftsanteile

Zusammenschluss von zwei Genossenschaften

Leitsatz

Wird im Rahmen eines Zusammenschlusses von Molkereigenossenschaften vereinbart, dass sich eine Molkereigenossenschaft auflöst, ihre Mitglieder die Mitgliedschaft in die andere Molkereigenossenschaft beantragen und im Rahmen der Auflösung entsprechend ihrer Milchlieferungsmenge Mitgliederscheine bei der aufnehmenden Genossenschaft erhalten, sind die Anschaffungskosten für die Mitgliedscheine an der aufnehmenden Genossenschaft nach ihrem gemeinen Wert zum Übertragungszeitpunkt zu ermitteln. Unerheblich ist insoweit, welche Anschaffungskosten die sich auflösende Genossenschaft je Schein aufgewandt hat.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 794 Nr. 10
IWB-Kurznachricht Nr. 12/2015 S. 426
StuB-Bilanzreport Nr. 4/2016 S. 156
IAAAE-86290

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FG Köln, Urteil v. 26.11.2014 - 7 K 4141/09

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