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Hessisches Finanzgericht   v. - 5 K 908/10 EFG 2015 S. 835 Nr. 10

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 4 Nr. 1, GG Art. 28 Abs. 2

Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 GrEStG bei Grundstücksübertragungen aufgrund des Übergangs von öffentlich rechtlichen Aufgaben auf einen anderen Träger

Leitsatz

  1. Durch die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 1 GrEStG sollen Grundstücksbewegungen zwischen Körperschaften mit Hoheitsbefugnissen steuerfrei gestellt werden, wenn ein Grundstück im Nachgang zu einer verwaltungsinternen Aufgabenverschiebung den Eigentümer wechselt.

  2. Der Befreiungstatbestand des § 4 Nr. 1 GrEStG greift nur ein, wenn der Trägerwechsel zwischen zwei juristischen Personen des öffentlichen Rechts stattfindet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 10 Nr. 44
DStRE 2015 S. 1518 Nr. 24
EFG 2015 S. 835 Nr. 10
RAAAE-86287

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Hessisches Finanzgericht v. 21.01.2015 - 5 K 908/10

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