Zolltarif: Vorabentscheidungsersuchen,
Einreihung einer Mineralstoffzubereitung in Form einer Brausetablette
Leitsatz
Der
Gerichtshof der Europäischen Union wird im Hinblick auf die folgende
Frage um die Auslegung des Unionsrechts im Wege der Vorabentscheidung
ersucht:
Ist
die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr.
2658/87 des Rates
vom über die zolltarifliche und statistische
Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. Nr. L 256, S.
1) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1777/2001 der Kommission
vom (ABl. Nr. L 240, S. 4) geänderten Fassung dahin auszulegen,
dass Brausetabletten mit einem Calciumgehalt von 500 mg pro Tablette,
die zur Vorbeugung und Behandlung eines Calciummangels und zur Unterstützung
einer speziellen Therapie zur Vorbeugung und Behandlung einer Osteoporose
angewandt werden und für die auf dem Etikett für Erwachsene eine maximale
Tagesdosis von 3 Tabletten (= 1.500 mg) empfohlen wird, in die Unterposition
3004 9000 einzureihen sind?
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): YAAAE-86276
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 24.02.2015 - 4 K 35/14
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