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FG Köln Urteil v. - 13 K 2231/12 EFG 2015 S. 556 Nr. 7

Gesetze: EStG § 18 Abs 3, EStG § 34, EStG § 16 Abs 2 bis Abs 4

Praxisveräußerung

Steuerbegünstigungen nach §§ 16, 34 EStG bei Wiederaufnahme der Tätigkeit

Leitsatz

Verkauft ein Freiberufler seine Einzelpraxis und betreut danach zwecks Überleitung auf den Erwerber seine Mandanten als freier Mitarbeiter des Erwerbers weiter, können die Steuerbegünstigungen nach §§ 16, 34 EStG für den Veräußerungserlös jedenfalls dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige nach fehlgeschlagener Überleitung 22 Monate nach dem Verkauf seine freiberufliche Tätigkeit in derselben Stadt mit Teilen des ehemaligen Personals wieder aufnimmt und Leistungen wieder gegenüber der früheren Klientel erbringt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 2208 Nr. 37
EFG 2015 S. 556 Nr. 7
EStB 2015 S. 325 Nr. 9
KÖSDI 2015 S. 19308 Nr. 5
KAAAE-86152

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FG Köln, Urteil v. 03.12.2014 - 13 K 2231/12

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