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NWB Nr. 12 vom Seite 800

Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen

von Tobias Gerauer, München

Das FG Niedersachsen entschied mit Urteil vom - 3 K 297/14 NWB MAAAE-86092 zum Abzug von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen ab dem Veranlagungszeitraum 2013. Das Finanzgericht kam dabei zum einen zu dem Schluss, bei Scheidungskosten handele es sich nicht um Aufwendungen, die i. S. des § 33 Abs. 1 EStG als außergewöhnlich anzusehen seien. Zum anderen wären die Scheidungskosten, selbst wenn sie als außergewöhnlich anzusehen sind, nicht zwangsläufig i. S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG entstanden.

Außergewöhnlichkeit i. S. des § 33 Abs. 1 EStG:

Den Grundstein der bisherigen Beurteilung der Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen, so das Finanzgericht, ergäbe sich aus einem BFH-Urteil des Jahres 1955, welches für das Streitjahr 1952 ergangen sei (Urteil vom 22. 9. 1955 - IV 616/53 U, BStBl 1955 III S. 347). In der folgenden Rechtsprechung des BFH sei die Außergewöhnlichkeit der Kosten für die Ehescheidung als außergewöhnlich eingestuft worden, da durch das Getrenntleben den Betroffenen ein Mehrbedarf entstehe. Da die Finanzverwaltung seither die Scheidungskosten ohne weitere Prüfung des Tatbestandsmerkmals der Außergewöhnlichkeit berücksichtigte, habe keine gerichtliche Prüfu...

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