Neues Beitragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. 1. 2015
2015
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XII. Steuerliche Auswirkungen; Bürgerentlastungsgesetz
Der Zusatzbeitrag erhöht die Krankenversicherungsbeiträge und damit die steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen des Mitglieds. Der Zusatzbeitrag ist daher bei der Meldung der Krankenversicherungsbeiträge an die Finanzverwaltung auf Grundlage des Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom ) entsprechend zu berücksichtigen.