Gerald Eilts

Neues Beitragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. 1. 2015

2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77951-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65731-3

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Neues Beitragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. 1. 2015

X. Fälligkeit, Säumniszuschläge, Verjährung, Erstattung

Für den Zusatzbeitrag sind keine besonderen, vom regulären Krankenversicherungsbeitrag abweichenden Regelungen, vorgesehen. In der Folge gelten deshalb die bekannten Regelungen

  • über die Fälligkeit (= drittletzter Bankarbeitstag des laufenden Monats, vgl. § 23 SGB IV),S. 34

  • für die Erhebung von Säumniszuschlägen (1 % je angefangenen Monat; vgl. § 24 SGB IV),

  • zum Verjähren von Zahlungsansprüchen (Verjährungsfrist 4 Jahre, bei Vorsatz: 30 Jahre, vgl. § 25 SGB IV),

  • die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge (vgl. § 26 Abs. 2 und 3 SGB IV) sowie

  • über die Verzinsung, Verjährung, Verrechnung und Aufrechnung des Erstattungsanspruchs (vgl. §§ 27, 28 SGB IV)

für den Zusatzbeitrag entsprechend.