Neues Beitragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. 1. 2015
2015
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IX. Auswirkungen auf das Melderecht und den maschinellen Meldedialog
1. Entfall der GKV-Monatsmeldung
Infolge der Abschaffung des einkommensunabhängigen Zusatzbeitrags sind die Regelungen zum Sozialausgleich komplett entfallen. Die bisherigen Meldetatbestände für Arbeitgeber und Krankenkassen zur Feststellung des AnS. 31spruchs auf Sozialausgleich sind nicht mehr vorhanden. Das bedeutet insoweit aber keine Arbeitserleichterung, weil der Sozialausgleich ja nie durchgeführt werden musste.
Schon eher eine echte Entlastung für die Betriebe stellt die im Zusammenhang mit dem Wegfall des Sozialausgleichs ebenfalls entfallende generelle Verpflichtung zur Abgabe einer GKV-Monatsmeldung für Mehrfachbeschäftigte dar. So hat das Verfahren bspw. im Zusammenhang mit der Gleitzonenprüfung nicht die erwartete Wirkung entfaltet.
2. Neues Verfahren bei Überschreitung der BBG
Auch das Verfahren zur Rückmeldung der Gesamtentgelte in den Fällen, in denen durch Mehrfachbeschäftigung die Beitragsbemessungsgrenzen überschritten wurden, ist in der bisherigen Form entfallen. Ein gewisser Informationsaustausch wird zwar beibehalten. Dieser wird aber nachgelag...