Gerald Eilts

Neues Beitragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. 1. 2015

2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77951-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65731-3

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Neues Beitragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. 1. 2015

III. Änderung der GKV-Beitragssätze durch das FQWG

Ab dem reduziert sich der allgemeine Beitragssatz der GKV von 15,5 % auf 14,6 %. Parallel dazu wird der ermäßigte Beitragssatz von 14,9 % auf 14,0 % gesenkt. Die in den §§ 241 und 243 SGB V genannten Prozentwerte werden entsprechend geändert. Der Abstand zwischen allgemeinem und ermäßigtem Beitragssatz von 0,6 Beitragssatzpunkten bleibt erhalten.

Diese Beiträge werden nunmehr je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht, d. h. jede Seite trägt 7,3 % bzw. 7,0 % der Bemessungsgrundlage.

Die Systematik der Beitragszuschussberechnung für freiwillig in der GKV versicherte Mitglieder und für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ändert sich nicht. Weiterhin ist der Beitragszuschuss in der Höhe zu zahlen, wie auch ein Arbeitgeberanteil im Falle einer angenommenen Krankenversicherungspflicht zu zahlen wäre.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechenweg 2015:
4 125 €
x
7,3 %
=
301,13 € (mit Krankengeldanspruch)
4 125 €
x
7,0 %
=
288,75 € (ohne Krankengeldanspruch)

Die Belastung der Arbeitgeber (Lohnnebenkosten) ändert sich damit – sieht man von der Mehrbelastung durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ab – zum nicht. Und auch zukünftig ist de...