Gerald Eilts

Neues Beitragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. 1. 2015

2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77951-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65731-3

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Neues Beitragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. 1. 2015

II. Rechtslage bis zum

Nach dem bis zum geltenden Recht existierten in der gesetzlichen Krankenversicherung zwei Beitragssätze:

1. Der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 15,5 % (vgl. § 241 SGB V)

Dem allgemeinen Beitragssatz kommt für die Beitragsberechnung die mit deutlichem Abstand größte Bedeutung zu. So ist der allgemeine Beitragssatz u. a. maßgeblich für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge fürS. 2

  • pflichtversicherte Arbeitnehmer

  • freiwillig versicherte Arbeitnehmer (sog. JAE-Übergrenzer)

  • Bezieher von Arbeitslosengeld I

  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • die der Rente vergleichbaren Einnahmen (sog. Versorgungsbezügen)

  • Arbeitseinkommen bei hauptberuflicher Selbständigkeit, wenn die Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld ab dem Beginn der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit durchgeführt wird

  • Arbeitseinkommen aus nebenberuflicher Selbständigkeit, wenn es neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird.

Soweit es die Personengruppe der Arbeitnehmer betrifft, erfolgte bereits seit dem die Aufbringung dieser Beiträge allerdings nicht mehr paritätisch, sondern fiel der Arb...