Neues Beitragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. 1. 2015
2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Allgemeines
Wesentliche Grundsätze der Neuregelung
Der heute bereits gesetzlich bestimmte allgemeine Beitragssatz wird zum reduziert. Die dadurch entstehende Unterdeckung kann nur noch durch die Erhebung von prozentualen Zusatzbeitragssätzen der einzelnen Krankenkassen ausgeglichen werden. Hingegen werden der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag („kleine Kopfpauschale“) und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich abgeschafft. Die Option der Auszahlung von Prämien (außerhalb von Wahltarifen) an die Mitglieder wird ebenfalls gestrichen. Den Krankenkassen werden im Zusammenhang mit der Erhebung ihrer Zusatzbeitragssätze weitgehende Informationspflichten auferlegt.