Neues Beitragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. 1. 2015
2015
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Einführung
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) vom ist am im Bundesgesetzblatt auf S. 1133 veröffentlicht worden; die darin enthaltenen Regelungen betreffend die neuen Finanzierungsstrukturen gehen auf die im Koalitionsvertrag vom vereinbarten Absprachen zurück und treten am in Kraft. Damit kehrt der Gesetzgeber in wesentlichen Punkten zur Finanzstruktur der Beitragsfinanzierung vor Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 zurück. Der Beitrag erläutert ausführlich die neuen Regelungen, die sich auch massiv auf die Entgeltabrechnung in den Personalbüros und Steuerberaterpraxen auswirken werden.