Praxis-Leitfaden Lohn und Gehalt 2015
3. Aufl. 2015
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XIV. Die betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine zusätzliche private Vorsorgeform, die sich ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung etabliert hat. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren viele Anreize zur betrieblichen Altersvorsorge geschaffen. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern mittlerweile betriebliche Lösungen an. Die Teilnahme an dieser besonderen Form der Altersvorsorge ist für den Arbeitnehmer freiwillig.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es verschiedene Vorsorgeformen. Bei allen Formen führt der Arbeitgeber die Beiträge ab. Der Arbeitnehmer erwirbt dadurch einen Anspruch auf eine Versorgungsleistung im Alter. Diese kann in Formen einer Einmalzahlung oder in laufender Rente gezahlt werden. Die Beiträge, die der Arbeitgeber in die entsprechende Vorsorgeform einzahlt, sind entweder freiwillige Zahlungen oder Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers. Freiwillige Zahlungen sind in einigen Fällen durch Arbeitsverträge oder aber auch tarifliche Vereinbarungen geregelt. Bei der Entgeltumwandlung wird Entgelt des Arbeitnehmers in die Vertragsform einbezahlt. In diesem Fall zahlt der Arbeitnehmer alleine in ...