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Europäische Neuregelung zum automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten
Die Neufassung der EU-Amtshilferichtlinie
[i]Hörhammer/Fehling, NWB 45/2014 S. 3402Die EU-Minister haben sich am im Rahmen eines ECOFIN-Treffens auf eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der EU-Amtshilferichtlinie (RL 2011/16/EU des Rates vom über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung) geeinigt. Maßgeblich ist diese Erweiterung zurückzuführen auf die bereits seit Längerem international stattfindende Entwicklung im Bereich des automatischen Informationsaustauschs [i]RL 2014/107/EU des Rates vom 9. 12. 2014 zur Änderung der RL 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung, ABl EU 2014 Nr. L 359 S. 1in Steuerangelegenheiten. So haben sich anlässlich des „Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purpose“ am in Berlin mit Deutschland 50 Staaten zur Etablierung des OECD-Standards zum automatischen Austausch von Informationen zu Finanzkonten durch Unterzeichnung einer multilateralen Übereinkunft verpflichtet. Die Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie stellt damit eine weitere Maßnahme auf dem konsequenten Weg zu einem weltweiten Informationsaustausch zwischen den Finanzverwaltungen dar. Inhaltlich ist die Änderung der Amtshilferichtlinie stark durch das Regelungswerk des zuvor von der OECD entwickelten Standards geprägt. Der nachfolgende Beitrag stellt eine Zusammenfassung der Entwicklungen, die zur Änderung der Amtshilferichtlinie geführt habe...