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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 15 K 1532/13 E EFG 2015 S. 469 Nr. 6

Gesetze: EStG § 10b Abs. 2 Satz 1, EStG § 34g Nr. 2, PartG § 2 Abs. 1 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 9 Abs. 1, GG Art. 28 Abs. 1 Satz 2

Sonderausgabenabzug für Spenden an kommunale Wählervereinigungen: Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung von politischen Parteien und kommunalen Wählervereinigungen

Leitsatz

  1. Spenden an kommunale Wählervereinigungen können nicht als Sonderausgaben i.S.d. § 10b Abs. 2 Satz 1 EStG abgezogen werden, da sie keine politischen Parteien i.S.d. § 2 PartG sind.

  2. Die Begrenzung des § 10b Abs. 2 Satz 1 EStG auf Parteien i.S.d. § 2 PartG und die damit verbundene Ausgrenzung von kommunalen Wählervereinigungen aus dem Kreis der tauglichen Zuwendungsempfänger ist nicht verfassungswidrig.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 6 Nr. 42
DStRE 2015 S. 1484 Nr. 24
EFG 2015 S. 469 Nr. 6
EStB 2015 S. 328 Nr. 9
SAAAE-85387

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 10.09.2014 - 15 K 1532/13 E

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