Anton-Rudolf Götzenberger

Auslandsvermögen legalisieren

2. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62962-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64962-2

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Auslandsvermögen legalisieren (2. Auflage)

Teil X: Wenn die Erben das Auslandsvermögen legalisieren

1. Wenn unversteuertes Vermögen zum Nachlass zählt

671Zählt unversteuertes Vermögen zum Nachlass, haften die Erben für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Steuerschulden nach den Vorschriften des BGB über die Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten. Die Erben stehen daher i. d. R. vor einem Dilemma: Nehmen sie die Erbschaft an, müssen sie das Nachlassvermögen mittels Berichtigungsanzeige legalisieren und die hinterzogenen Steuern des Erblassers nachzahlen.

672Eine Berichtigungsanzeige ist unverzüglich abzugeben. Ist dies geschehen und haben die Erben die hinterzogenen Steuern des Erblassers nachentrichtet, braucht es keine weiteren Überlegungen mehr. In vielen Fällen aber haben die Erben die Vermögenswerte wie bisher fortgeführt. Es versteht sich hier von selbst, dass die Erben den Erwerb gegenüber dem Finanzamt auch nicht angezeigt haben. Zusätzlich zum Problem der Nachentrichtung der hinterzogenen Steuern durch die Erben stellt sich bei geerbten unversteuerten Auslandsvermögen auf Seiten der Erben/der Beschenkten somit noch das Problem, dass weder eine Erwerbsanzei...