Anton-Rudolf Götzenberger

Auslandsvermögen legalisieren

2. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62962-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64962-2

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Auslandsvermögen legalisieren (2. Auflage)

Teil V: So werden die nachzuzahlenden Steuern minimiert!

1. Allgemeines

331Die aufgrund der Selbstanzeige geschuldete Mehrsteuer errechnet sich stets unter Anwendung der jeweils für den/die Veranlagungszeiträume geltenden materiellen Steuervorschriften. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass im Rahmen der Nachversteuerung nicht nur die materiellen Steuervorschriften für die Mehrsteuern, sondern auch jene Regelungen Anwendung finden, die zu einer Steuerreduzierung führen. Letzteres erfährt allerdings eine Einschränkung dahin gehend, als Steueränderungen zu Gunsten des Selbstanzeigeerstatters bei Selbstanzeigen regelmäßig nicht möglich sind, da dem Selbstanzeigeerstatter regelmäßig ein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden der nacherklärten Steuersachverhalte trifft. Die Vorschrift des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO verbietet es in solchen Fällen, nachträgliche Steueränderungen durchzuführen, die zu einer niedrigeren Steuer führen. Ein grobes Verschulden ist einem Selbstanzeigeerstatter regelmäßig zur Last zu legen, weil dieser durch die Nichtangabe steuerpflichtiger Einkünfte, die nach seinen individuellen Verhältnissen in aller Regel zumutb...