Auslandsvermögen legalisieren
2. Aufl. 2015
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Vorwort
Die Rahmenbedingungen für die Erstattung einer Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung sind zum durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung erheblich verschärft worden. Der Bundesrat verabschiedete die Gesetzesänderungen am . Das Gesetz wurde am im Bundesgesetzblatt 2014 I 2415 veröffentlicht.
Als wesentliche Verschärfungen hervorzuheben sind u. a. die Absenkung der für den Strafzuschlag maßgeblichen Betragsgrenze von 50.000 EUR auf 25.000 EUR sowie die Einführung eines nach Betragshöhe gestaffelten Strafzuschlagsatzes. Die höheren Strafzuschlagsätze stellen zwar im Hinblick auf die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige keine neue (für den Selbstanzeigeerstatter unüberwindbare) Hürde dar. Die neuen Zuschlagsätze werden die Steuerrechnung aber in vielen Fällen erheblich verteuern. Mit Zahlung eines Strafzuschlags „freikaufen“ kann sich künftig auch derjenige, der eine besonders schwere Steuerhinterziehung begangen hat.
Als Grundvoraussetzung gilt jedoch wie bisher, dass unter Berücksichtigung des Vollständigkeitsgrundsatzes alle unterlassenen Angaben nachgeholt werden. Als weitere wesentliche Verschärfung gilt...