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Kontierung durch Bilanzbuchhalter als unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen?
Urteil des Sächsischen
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Frage
[i]Kontierung und DatenerfassungIch bin selbständige Bilanzbuchhalterin und erstelle für meine Mandanten die laufende Buchführung, indem ich kontiere und die Daten erfasse. Die Übermittlung der jeweiligen Umsatzsteuer-Voranmeldung übernehmen entweder meine Mandanten selbst oder deren Steuerberater.
[i]Sächsisches FG, Urteil vom 23. 7. 2014 - 2 K 580/14 NWB SAAAE-75025 Beim Lesen der BBK bin ich über ein Urteil des Sächsischen FG gestolpert, nach dem bereits die Erfassung der umsatzsteuerlich relevanten Daten eine unerlaubte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sein soll . Wie soll ich mich nun verhalten, um den Vorwurf einer unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen zu vermeiden?
Antwort
I. Die Entscheidung des Sächsischen
1. Sachverhalt
[i]Laufende Buchführung und Übermittlung der UStVAIn dem Urteil des Sächsischen FG ging es um die Zurückweisung einer selbständigen Buchf...