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Arbeitshilfe Januar2023

Vorstandsvergütung gemeinnütziger Vereine: Satzungsregelung und Dienstvertrag – Muster

Dr. Daniel Fischer
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Muster in zeitlicher Abfolge:

Sofern ein gemeinnütziger Verein Zahlungen an seine Vorstandsmitglieder erbringt, kann es sich hierbei um reinen Auslagenersatz, eine (pauschale) Aufwandsentschädigung oder aber um eine echte Vergütung handeln:

  • Auslagen sind vom Vorstandsmitglied getätigte Ausgaben im Namen und für Rechnung des Vereins oder aber im eigenen Namen und für Rechnungen des Vereins, soweit diese überwiegend durch die Belange des Vereins bedingt, von diesem veranlasst oder gebilligt sind (, BStBl. II. 1976, 231, 232 n. w. N.)

  • Aufwandersatz liegt vor, wenn ein Verein durch die Vereinstätigkeit veranlasste Ausgaben eines Vorstandmitglieds ersetzt, welches es (zunächst) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung getätigt hat.

  • „Echter“ Auslagen- bzw. Aufwandsersatz ist zivil- und steuerrechtlich grundsätzlich zulässig. Sofern jedoch ein Vorstandmitglied die Zahlungen erhält, die jedenfalls auch aufgewendete A...

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