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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 4272/11 U, AO EFG 2014 S. 2174 Nr. 24

Gesetze: UStG 2005 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 2005 § 3a Abs. 1 Satz 1, UStG 2005 § 3a Abs. 2 Nr. 4, UStG 2005 § 3a Abs. 3, UStG 2005 § 3 Abs. 9, RL 77/388/EWG Art. 9 Abs. 1, RL 77/388/EWG Art. 28b Teil E Abs. 3, BGB § 652

Umsatzsteuerbarkeit des Honorars eines Spielervermittlers – Leistungsort beim Auslandstransfer von Fußballspielern – Abgrenzung zwischen Beratungsleistungen beim Abschluss des neuen Arbeitsvertrages und Vermittlungsleistungen in Bezug auf die Übertragung der Spielerrechte

Leitsatz

Erbringt ein Spielervermittler ausschließlich Leistungen in Zusammenhang mit dem Abschluss des neuen Arbeitsvertrages eines Fußballspielers mit dem aufnehmenden (ausländischen) Verein, nicht jedoch Vermittlungsleistungen in Bezug auf die Übertragung der Spielerrechte vom abgebenden auf den aufnehmenden Verein, handelt es sich um eine am Ort seines Unternehmens erbrachte sonstige Leistung i.S.d. §§ 3 Abs. 9, 3a Abs. 1 UStG 2005, nicht jedoch um eine Vermittlungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG 2005.

Fundstelle(n):
DStZ 2014 S. 863 Nr. 24
EFG 2014 S. 2174 Nr. 24
CAAAE-84954

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 12.09.2014 - 1 K 4272/11 U, AO

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