DBAI St. Lucia Artikel 9

Artikel 9 Kosten

Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten verständigen sich über angefallene Kosten der geleisteten Unterstützung (einschließlich angemessener Kosten für Dritte und externe Berater, unter anderem im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten).

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ZAAAE-84903