DBAI Britischen Jungferninseln Artikel 10

Artikel 10 Kosten

Die Vertragsparteien verständigen sich über angefallene Kosten der geleisteten Unterstützung (einschließlich angemessener Kosten für Dritte und externe Berater, unter anderem im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten).

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SAAAE-84898