Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek
Klausurentraining für Steuerfachangestellte
13. Aufl.
ISBN der Online-Version: 978-3-482-61992-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64663-8
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Klausurentraining für Steuerfachangestellte (13. Auflage)
Klausursatz II: Lösung Wirtschafts- und Sozialkunde
1. Aufgabe
1. Sachverhalt (31,0 Punkte)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. | Der Gesellschaftsvertrag ist rechtswirksam. | 1,0 P |
Es besteht grds. Formfreiheit. | 1,0 P | |
Die Firmenbezeichnung ist zulässig. | 1,0 P | |
Sie kennzeichnet den Kaufmann (§ 18 Abs. 1 HGB). | 0,5 P | |
Sie ist nicht irreführend (§ 18 Abs. 2 HGB). | 0,5 P | |
Sie enthält die Bezeichnung „KG“ (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 HGB). | 0,5 P | |
2. | Die KG ist Kaufmann i. S. des HGB. | 1,0 P |
Sie betreibt ein Handelsgewerbe (§ 1 HGB). | 1,0 P | |
Sie ist im Handelsregister eingetragen. | 1,0 P | |
Es besteht Buchführungspflicht mit Beginn der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft = also ab dem (§ 238 Abs. 1 HGB). | 1,0 P | |
Das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr ist zulässig. | 1,0 P | |
Die Firma ist im Handelsregister eingetragen (§ 4a Abs. 1 Nr. 2 EStG). | 1,0 P | |
3. | Der Kommanditist hat alleine keine Vertretungsmacht. | 1,0 P |
2,0 P | ||
4. | Die Anmeldung der Gesellschaft muss in öffentlich (notariell) beglaubigter Form eingereicht werden (§ 12 HGB). | 2,0 P |
1,0 P | ||
5. | Im Innenverhältnis ist der Vertrag bei Vertragsabschluss | 1,0 P |
am wirksam geworden. | 1,0 P | |
Im Außenverhältnis entsteht die Gesellschaft mit Beginn des Geschäftsbetriebs: (§ 161 Abs. 2 i. V. mit § 123 Abs. 2 HGB), | 1,5 P | |
weil bereits Geschäfte vor Eintragung ins Handelsregiste... |