Klausurentraining für Steuerfachangestellte
13. Aufl.
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Klausursatz I: Lösung Steuerwesen
Teil I: Einkommensteuer, Abgabenordnung (53,0 Punkte)
Sachverhalt A (5,0 Punkte)
Aufgabe 1:
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Wer einen gewerblichen Betrieb eröffnet, hat dies auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen, in der der Betrieb eröffnet wird, hier also der Stadt Dortmund, § 138 Abs. 1 AO. | 2,0 P |
Aufgabe 2:
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Gewerbliche Unternehmer, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50 000 € im Wirtschaftsjahr erzielt haben, sind verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen (§ 141 Abs. 1 Nr. 4 AO). | 1,0 P |
Die Verpflichtung ist vom Beginn des Wirtschaftsjahres an zu erfüllen, das auf die Bekanntgabe der Mitteilung folgt, durch die die Finanzbehörde auf den Beginn dieser Verpflichtung hingewiesen hat (§ 141 Abs. 2 AO). Demnach ist Theo Tüftler mit Beginn des Wirtschaftsjahres 2016 zur Buchführung verpflichtet. | 2,0 P |
Sachverhalt B (16,0 Punkte)
Aufgabe 1:
Es handelt sich um eine Entnahme, die mit dem Teilwert von 50 € zzgl. darauf entfallender Umsatzsteuer i. H. von (50 € × 19 % =) 9,50 € als Betriebseinnahme zu erfassen ist.
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Gewinnauswirkung insgesamt: | + 59,50 € | 3,0 P |
Aufgabe 2:
Die Entschädigung der Versicherung ist als Betriebseinnahme anzusetzen.
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Betriebseinnahmen: | + 480 € | 1,0 P |
Der verbleib...