Klausurentraining für Steuerfachangestellte
13. Aufl.
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Klausursatz I: Aufgabe Steuerwesen
Bearbeitungszeit: 150 Minuten
Teil I: Einkommensteuer, Abgabenordnung (53,0 Punkte)
Sachverhalt A (5,0 Punkte)
Im April 2013 hat Theo Tüftler einen kleinen Laden eröffnet, in dem er Modellautos und Bausätze für funkferngesteuerte Autos, Flugzeuge und Schiffe verkauft. Sein Geschäft liegt in zentraler Lage von Dortmund (Bezirk des Finanzamts Dortmund-Hörde).
Arbeitnehmer beschäftigt Theo noch nicht. Der Umfang seiner Tätigkeit erfordert keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Daher hat Theo seinen Gewinn bislang durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt. Mit Schreiben vom weist das Finanzamt darauf hin, dass Theo in den Vorjahren Gewinne von mehr als 50 000 € erzielt hat und fordert ihn auf, künftig Bücher zu führen.
Ist die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit anzeigepflichtig? Wenn ja, an welche Behörde musste sich Tüftler wenden?
Bitte begründen Sie Ihre Lösung.
Welche Folgen hat die Aufforderung des Finanzamts vom ? Begründung erforderlich!
Sachverhalt B (16,0 Punkte)
Für das Jahr 2014 hat Theo Tüftler durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung einen vorläufigen Gewinn i. H. von 57 500 € ermittelt.
Folgende Sachverhalte sind diesbezüglic...