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StBMag Nr. 3 vom Seite 9

Gedanken zur Steuerberaterprüfung

Alle Jahre wieder zu Beginn des Kalenderjahres werden die mündlichen Prüfungen abgehalten für alle, die die schriftliche Prüfung bestanden haben. Nach wie vor ist die Durchfallquote erheblich. Neben der falschen Einschätzung der Anforderungen bis zur „Prüfungsangst“ einiger Teilnehmer sind die Gründe für das „Ausscheiden“ vielfältig.

Auch die in die Jahre gekommene Prüfungsart wird einen erheblichen Anteil an diesem Ergebnis haben. Innerhalb von 6 Stunden ist ein Lösungspensum zu erfüllen, das die Teilnehmer zeitlich in die Enge treibt. Nur wenige werden tatsächlich fertig. Zu viel Stoff oder zu wenig Wissen spontan nicht abrufbar? Um Steuerrecht richtig lösen zu können, benötigt man Zeit zum Überlegen. Das muss auch eine Prüfungsanforderung sicherstellen. Die Ad-hoc-Lösung gibt es nicht, auch nicht in der Praxis. Spontane, sofortige Auskünfte am Telefon sind i. d. R. nicht machbar.

Da Steuerrecht bekanntlich schwierig ist, wird die Finanzverwaltungsmeinung als richtige Meinung „vorgegaukelt“. Nur diese Lösung ist die allein richtige, alles andere wird i. d. R. nicht gewertet. Dieser alte Zopf der fiskalisch orientierten Richtigkeit von Lösungen bildet...