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BFH 21.10.2014 VIII R 21/12, NWB 9/2015 S. 561

Einkommensteuer | Erstattete Rentenversicherungsbeiträge sind keine verdeckte Gewinnausschüttung

Die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH an dessen in der GmbH beschäftigte Ehefrau, für deren Altersversorgung die Arbeitgeberanteile irrtümlich gezahlt wurden, ist nach dem keine Zuwendung des Arbeitgebers, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zuzurechnen ist, wenn das Arbeitsverhältnis fremdüblich vereinbart und tatsächlich durchgeführt wurde.

Anmerkung:

Die Ehefrau des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH war viele Jahre für diese maßgeblich tätig. Fälschlich ist von einer Sozialversicherungspflicht ausgegangen worden. Es kam im Streitjahr 2006 zu einer hohen Erstattung der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge an di...

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