Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2014
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Teil M: Steueränderungen 2015
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I. | 476 | |
II. | 480 | |
III. | Gewerbesteuer | 480 |
IV. | 481 |
S. 476
Vorbemerkung: In Teil M wird nur auf die im Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bereits „gesicherten”, für die tägliche Arbeit wichtigen Änderungen des Einkommensteuer-, des Gewerbesteuer- des Körperschaftsteuer- und des Umsatzsteuergesetzes 2015 hingewiesen.
Anwendungsregelungen: Die folgenden Gesetzesänderungen sind grundsätzlich ab anzuwenden. Bei davon abweichenden Anwendungsregelungen werden diese aufgeführt.
I. Einkommensteuergesetz
1. Steuerfreie Aufwendungen für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie (§ 3 Nr. 34a EStG)
Ab 2015 sind vom Arbeitgeber übernommene Betreuungskosten, z. B. für die Betreuung von Kindern oder zu pflegenden Personen, die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen entstehen, bis zu 600 € jährlich steuerfrei.
2. Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (§ 3c Abs. 2 Satz 2 bis 6 EStG)
§ 3c Abs. 2 Satz 2 EStG sieht die Anwendung des Teilabzugsverbots auf Betriebsvermögensminderungen oder Betriebsausgaben auch dann vor, wenn ein Darlehen an eine Körperschaft, an der der Darlehensgeber maßgeblich beteiligt ist und deren Anteile er im Betriebsvermögen hält, zu nicht fremdüblichen Konditionen überlassen wird. Nach Auffassung des Gesetzg...