Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teil H: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Seite | ||
I. | Vordruck | 359 |
II. | Gesetzesänderungen und neue
Verwaltungsanweisungen | 361 |
1. | Gesetzesänderungen | 361 |
2. | Neue
Verwaltungsanweisungen | 361 |
2.1 | BMF-Schreiben | 361 |
2.2 | Sonstige
Verwaltungsanweisungen | 362 |
III. | ABC der Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung | 362 |
S. 359
I. Vordruck
S. 360
S. 361
Änderung der Anlage V: Außer redaktionellen Anpassungen an den VZ 2014 erfolgten gegenüber der Anlage V und der Anleitung zur Anlage V des Veranlagungszeitraums 2013 keine Änderungen.
II. Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
1. Gesetzesänderungen
Für den VZ 2014 ergaben sich keine für den Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung relevanten Gesetzesänderungen.
2. Neue Verwaltungsanweisungen
Nachfolgend werden die wichtigsten Verwaltungsanweisungen 2014 abgedruckt und im ABC der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Tz. III) kommentiert.
2.1 BMF-Schreiben
Schuldzinsen für darlehensfinanzierte sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) nach Veräußerung des Mietobjekts als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: Das BStBl I 2014, 108