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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 14 | Verfahrensrecht: ESt-Erklärung kann wirksam per Telefax übermittelt werden

Der BFH hat kürzlich entschieden, dass eine Einkommensteuererklärung auch wirksam per Telefax an das Finanzamt übermittelt werden kann. Durch das Erfordernis der Schriftlichkeit solle sichergestellt werden, dass Person und Inhalt der Erklärung eindeutig festgestellt werden können und dass es sich nicht lediglich um einen Entwurf handelt. Diese Zwecke würden auch bei der Übermittlung einer Einkommensteuererklärung per Telefax gewahrt.

Ein kurzer Hinweis soll auch bei dem nächsten Urteil genügen. Es geht um ein verfahrensrechtliches Thema.

Dem VI. Senat des Bundesfinanzhofs haben wir eine positive Entscheidung zu verdanken. Eine Einkommensteuererklärung kann danach auch per Telefax wirksam an das Finanzamt übermittelt werden. Es gilt insoweit nichts anderes als bei fristwahrenden Schriftsätzen. Für diese hat der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes bereits im Jahr 2000 entschieden: Eine Übermittlung per Telefax ist in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig.

Durch das Erfordernis der Schriftlichkeit soll sichergestellt werden, dass Person und Inhalt der Erklärung eindeutig festgestellt werden können und da...

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