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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 3220/12 EFG 2015 S. 636 Nr. 8

Gesetze: EStG § 7g, EStG § 15a

Keine Abzugsbeschränkung nach § 15a EStG bei Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Leitsatz

1. Ein die Gesamthand betreffender, außerbilanziell zu bildender Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG wird für Zwecke des § 15a EStG wie Sonderbetriebsvermögen behandelt.

2. Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkungen des § 15a EStG greifen insoweit nicht ein, so dass sich der Investitionsabzugsbetrag stets und unabhängig vom Stand des Kapitalkontos i. S. d. § 15a EStG auswirkt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 636 Nr. 8
KÖSDI 2015 S. 19386 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2015 S. 432
CAAAE-84296

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.11.2014 - 1 K 3220/12

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